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Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt mit einer 3 bis 4-jährigen Zusatzausbildung über Zahn- und Kieferfehlstellungen und deren Behandlung. Diese Zusatzausbildung erfolgt in Vollzeit-Beschäftigung an einer Universität.

Der Titel «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie» erfordert:

  • 5 Jahre Studium der Zahnmedizin an einer Universität
  • 1-2 Jahre klinische Tätigkeit in allgemeiner Zahnmedizin
  • Dissertation/Doktortitel
  • 3-4 Jahre Nachdiplomstudium an einer Universität
  • Spezialisierungsprüfung durch interne und externe Experten

Der Titel des Fachzahnarztes wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verliehen und ist mit den Richtlinien der EU abgestimmt. Der Titel «Fachzahnarzt für Kieferorthopädie» ist höher eingestuft als ein «Master of orthodontics».

Ein allgemeiner Zahnarzt erlangt während seines Zahnmedizinstudiums ein Grundwissen über Zahnstellungsabweichungen. Daher kann er ein Problem erkennen und den Patienten zur rechten Zeit einem Spezialisten überweisen. In gewissen Fällen führt er kleinere Massnahmen zur Problembehandlung selber durch.

Es gibt keine Altersgrenze für eine kieferorthopädische Behandlung. Zahnbewegungen sind jederzeit möglich. Solange der Zahnhalteapparat gesund ist, kann in jedem Alter eine Zahnstellungskorrektur durchgeführt werden. Bei Kindern zielt die kieferorthopädische Behandlung oft darauf ab, Platz für den Durchbruch der Frontzähne zu schaffen und das Wachstumsmuster positiv zu beeinflussen. Ein guter Zeitpunkt für eine erste Abklärung ist während dem Zahnwechsel der Frontzähne im Alter von ca. 8 Jahren.

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt vom Schweregrad der Ausgangslage und dem Behandlungsziel ab. Eine genauere Schätzung der Behandlungsdauer kann nach der ersten persönlichen Untersuchung abgegeben werden.

Die Krankenkassen bieten Kostenbeteiligungen in verschiedenen Formen an. Die Kieferorthopädie kann in einer Zusatzversicherung mit anderen medizinischen Leistungen enthalten sein, oder die Kostenbeteiligung wird über eine Zahnzusatzversicherung geregelt. Diese Zusatzversicherungen sollten bei vielen Krankenkassen möglichst früh, wenn möglich vor Geburt, abgeschlossen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt verlangen die meisten Krankenkassen eine zahnärztliche Untersuchung. Ist zu diesem Zeitpunkt bereits eine Zahn- oder
Kieferfehlstellung erkennbar, kann die Zusatzversicherung oft nicht oder nur mit einem entsprechenden Vorbehalt (Deckungsausschluss) abgeschlossen werden. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

In seltenen Fällen übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Behandlungskosten oder zumindest einen Teil davon, aber die Kriterien dafür sind sehr eng gefasst.

Die Invalidenversicherung übernimmt bei gravierenden Zahn- und Kieferfehlstellungen die Kosten der Behandlung, allerdings nur bis Ende des 20. Lebensjahr. Die Kriterien für die Kostenübernahme einer Therapie durch die Invalidenversicherung sind klar geregelt. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wird von uns im Rahmen der Behandlungsplanung geprüft. Sollte ein Kriterium erfüllt sein, wird Sie Ihr Kieferorthopäde informieren und die Anmeldung bei der IV veranlassen.

Der Behandlungsablauf ist wie folgt:

  • Erstkonsultation – wir analysieren Ihre Zahnfehlstellung und gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.
  • Erstellung der kieferorthopädischen Unterlagen – diese werden normalerweise bei einem zweiten Termin erstellt
  • Besprechung der Behandlung: mündliche und schriftliche Information über den Behandlungsplan und die zu erwartenden Kosten. Die Behandlung kann beginnen, sobald der Patient bzw. seine Erziehungsberechtigten seine Eltern ihre Zustimmung gegeben haben.
  • Beginn der Behandlung: Einsetzen Ihrer Zahnspange
  • Kontrollen während Behandlung
  • Behandlungsabschluss: Stabilisierung der Zahnstellung
  • Nachkontrollen

Das Anbringen einer Spange ist schmerzfrei. Festsitzende Apparaturen werden mit Komposit-Kleber auf die Zähne geklebt und können am Ende der Behandlung leicht wieder entfernt werden. Ein paar Stunden nach dem Einsetzen Ihrer Spange, wenn die Zahnbewegung beginnt, können die Zähne beim Kauen empfindlich sein. Diese Beschwerden sind individuell verschieden und können bei Bedarf mit Schmerzmitteln kontrolliert werden.

Bei Kontaktsportarten (z.B. Kampfsport) sowie beim Spielen von Blasinstrumenten ist Vorsicht geboten. Alle anderen Aktivitäten können auch mit Spangen wie gewohnt ausgeübt werden.

Sollte eine der folgenden Situationen zutreffen, ist es ratsam, einen Kieferorthopäden zu kontaktieren:

  • Sehr früher oder sehr später Zahndurchbruch
  • Probleme beim Abbeissen oder Kauen
  • Atmen vorwiegend durch den Mund
  • Kreuzbiss oder Asymmetrie bei der Mundöffnung
  • Stark vorstehende obere Frontzähne
  • Platzmangel für den Durchbruch bleibender Zähne

Auch Ihr Familien- und Schulzahnarzt kann Sie diesbezüglich beraten.

Eine Frühbehandlung ist eine kurze Behandlung bei Durchbruch der Schneidezähne. Ziel ist es, eine spätere Behandlung zu vereinfachen oder sogar vermeiden zu können.
Beispiele: Kreuzbisskorrektur, Elimination der Lippeninterposition, Abgewöhnung Daumenlutschen uvm.

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